Aus dem Inhalt
- VDKF: Endlich! Verhinderungssatzung wurde zur Gestaltungssatzung
- Fortsetzung von „VDKF-Versammlung 2012 in Bonn“




VDKF: Endlich! Verhinderungssatzung wurde zur Gestaltungssatzung
Die Mitglieder des VDKF haben es geschafft. Sie beschlossen bei ihrer Versammlung am 18. Mai in Bonn, endlich eine ihrer lähmenden Satzungsregelungen abzuschaffen. Diese besagt, dass 10 % aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. Außerdem lernten sie ihren neuen Geschäftsführer kennen. Er ist Ingenieur, verfügt über langjährige Vertriebserfahrung und hält viel von Kommunikation. Mehrfach forderten die VDKF-Mitglieder in der Versammlung eine intensive(re) Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV).
Sie präsentierten den VDKF-Mitgliedern den neuen Geschäftsführer: Reinhard Jeschkeit (VDKF-Vizepräsident), Norbert Hengstermann (neuer VDKF-Geschäftsführer), Rolf Egly (stellvertretender Verwaltungsratssprecher) und Wolfgang Zaremski (Verwaltungsratssprecher) (Abb. cci Dialog GmbH) Ironie des Schicksals: Zwar wurden die Mitglieder des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) die hinderliche 10 %-Klausel in Bonn los, aber das machte die Versammlung noch lange nicht beschlussfähig. Erst muss die Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen werden, bevor sie wirken kann. Und bis dahin gilt noch die alte Satzung. In dieser steht sinngemäß, dass im zweiten Anlauf jede Versammlung beschlussfähig ist, egal, wie viele Mitglieder da sind. Deshalb konnte am 18. Mai in Bonn die 10 %-Klausel gekippt werden. Sie stand zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung, fand nun aber endlich eine Mehrheit. Mitglieder von cci Wissensportal lesen weiter auf Seite 2 (Klick unten rechts). Gäste können sich kostenpflichtig registrieren.


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