Grundlagen: Planung und Ausführung von Lichtkuppeln als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) leiten im Brandfall Rauch und Hitze über das Dach eines Gebäudes durch Dachoberlichter ab. Einsetzbar sind RWA-Anlagen in Lichtkuppeln, Lichtbändern und weiteren Glaskonstruktionen. Durch manuelle Ansteuerung oder durch automatische Einzelauslösung wird die RWA-Anlage im Brandfall geöffnet.

Dies kann je nach Anlage auf pneumatische, elektrische oder pyrotechnische Weise erfolgen. Dienen Lichtkuppeln auch der Rauchableitung oder sind sie als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) zu verstehen, müssen einige normative Besonderheiten beachtet werden, um die Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten. Der Beitrag gibt am Beispiel der Treppenhausentrauchung Hinweise für Planer und Errichter.

Artikelnummer: cci24051

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Ein Kommentar zu “Grundlagen: Planung und Ausführung von Lichtkuppeln als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

  1. Zunächst möchte ich mich für die ausführlichen Anmerkungen zu unserem Beitrag bedanken, denen wir uns grundsätzlich inhaltlich anschließen. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass unsere allgemeinen Informationstexte nicht auf eine spezifische wissenschaftliche Diskussion ausgerichtet sein können.

    Da unsere Beiträge bundesweit veröffentlicht werden und sich primär an Handwerker und auch Architekten richten, sind wir naturgemäß auf allgemein gültige Hinweise beschränkt. Wir können und wollen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, was die verschiedenen gültigen Verordnungen, Richtlinien und Normen in einzelnen Bundesländern angeht. Zum Beispiel haben Sie natürlich recht, was Ihre Erwähnung der Bayerischen Bauordnung (BayBO, Januar 2013) angeht, gleichzeitig klingt selbige Passage in der Landesbauordnung-NRW aber deutlich anders:
    § 37 Abs. 11 + 12
    „(11) Notwendige Treppenräume müssen zu lüften und zu beleuchten sein. Notwendige Treppenräume, die an einer Außenwand liegen, müssen in jedem Geschoss Fenster mit einer Größe von mindestens 0,5 m² haben, die geöffnet werden können. Innenliegende notwendige Treppenräume müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche eine Sicherheitsbeleuchtung haben.
    (12) In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche sowie bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen muss an der obersten Stelle eines notwendigen Treppenraumes ein Rauchabzug vorhanden sein. Der Rauchabzug muss eine Rauchabzugsöffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens 5 von Hundert der Grundfläche, mindestens jedoch von 1 m² haben. Der Rauchabzug muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können. Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Rauch auf andere Weise abgeführt werden kann.“
    Für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen je Geschoss ein Fenster mit einer Mindestfläche von 0,5 m² gefordert. In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen wird ein „Rauchabzug“ mit einem freien Querschnitt von 5 % der Grundfläche und mindestens 1 m² beschrieben. Die Unterstützung der Feuerwehr wird generell nicht erwähnt.

    Eine komplexe Thematik wie die hier behandelte Möglichkeit der „Treppenhausentrauchung“ kann auf Grund der zahlreichen zu berücksichtigenden Verordnungen in einem einzelnen redaktionellen Fachartikel nicht abschließend erörtert werden. Dafür bieten umfangreiche Fachbücher einen besseren Einstieg, wobei auch die Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten bei der Realisierung von Bauvorhaben zu bedenken ist.

    Ziel unseres Artikels zu diesem Thema ist es vielmehr, Handwerker, Planer und Gebäudebetreiber allgemein zu informieren und für dieses sicherheitsrelevante Thema zu sensibilisieren. Wir halten es für wichtig, eine Diskussionsgrundlage zu schaffen, die dazu anregt, das Thema RWA gegebenenfalls bei Fachplanern und Sachverständigen zu hinterfragen und dort weitere Informationen einzuholen.

    Da jährlich zahlreiche Menschen in Treppenhäusern durch Rauchgas verletzt oder gar getötet werden, möchten wir auf den Einsatz einer automatisch wirkenden Rauchableitung (die wir allgemein als „Treppenhaus-RWA“ bezeichnen) als mögliche Lösung hinweisen. Denn nur eine bekannte Lösung kann auch zur Nutzung in Betracht gezogen werden.

    Bert Barkhausen, Produktmanager JET-Gruppe

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