Die Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte unter der Lupe: Regeln, Mängel und Ausnahmen

  • Die Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte unter der Lupe: Regeln, Mängel und Ausnahmen
  • Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung
  • Regeln und Ausnahmen
  • Problematische RLT-Modernisierung

Bei der Veranstaltungsreihe des Herstellerverbands RLT-Geräte (powered by cci Dialog GmbH), die im November 2015 an vier ausgebuchten Standorten stattfand, informierten Manfred Müller (Rosenberg), Prof. Christoph Kaup (Howatherm), Udo Ranner (Huber & Ranner) und Vertreter der Marktüberwachungsbehörden rund 450 Teilnehmer ausführlich über Inhalte, Forderungen, Ausnahmen und Interpretationen der neuen Ökodesign-Verordnung 1253/2014. Diese Verordnung gilt ab Anfang 2016 für RLT-Geräte und wird 2018 in mehreren Punkten verschärft. Nachfolgend eine Zusammenfassung wichtiger Inhalte und Erkenntnisse aus den Veranstaltungen und den vielen Diskussionen mit Teilnehmern.

Die Ökodesign-Verordnung fordert, dass ab 2016 RLT-Geräte mit Luftleistungen über 250 m³/h zum Betrieb in Nichtwohngebäuden mit Wärmerückgewinnungen ausgerüstet werden, die Mindestrückwärmezahlen erfüllen müssen. Dabei muss der Gerätehersteller nachweisen und bestätigen, dass für die vorgegebene Standardkonfiguration des RLT-Geräts, bestehend aus Ventilatoren, Luftfiltern und einer Wärmerückgewinnung, maximale SFP-Werte (Specific Fan Power = Leistungsaufnahme der Ventilatoren) nicht überschritten werden. Was bedeutet das für die Komponenten bei gekoppelten, bidirektionalen Zu- und Abluftgeräten?

Die Wärmerückgewinnung
Die in der Verordnung geforderten trockenen Mindestrückwärmezahlen von Kreislaufverbundsystemen (2016: 63 %, 2018: 68 %) und sonstigen Systemen zur Wärmerückgewinnung (2016: 67 %, 2018: 73 %) sind mit den verfügbaren Komponenten ohne Probleme zu erfüllen. Allerdings können bei großen Luftvolumenströmen die Druckverluste von Plattenwärmerückgewinnern so stark ansteigen, dass das Gerät in einen kritischen SFP-Bereich kommt. Es wird generell der Einsatz von WRG-Systemen mit möglichst geringen Druckverlusten empfohlen.

Die Luftfilter
Die in der Verordnung vorgegebene Standardkonfiguration für Luftfilter lautet F7 (Zuluft) und M5 (Abluft). Sofern diese Konfiguration in einem RLT-Gerät nicht eingehalten wird, gibt es Abzüge beim erlaubten SFP-Wert, die deutlich über den Druckverlusten der Filter liegen. Daher wird die Ausstattung der RLT-Geräte mit diesen Filtern empfohlen.

Die Luftgeschwindigkeit
Mit Luftgeschwindigkeiten im RLT-Gerät unter 2 m/s, die bei den Komponenten für geringe Druckverluste sorgen, dürfte die Verordnung in den allermeisten Fällen erfüllt werden. Allerdings enthält die Verordnung keine Vorgaben oder Angaben zu Luftgeschwindigkeiten.

Weitere Komponenten
Alle weiteren Komponenten im RLT-Gerät (Erhitzer, Kühler, Befeuchtung, Schalldämpfer, weitere Filterstufe etc.) werden in der Verordnung zur Berechnung des SFP-Werts nicht betrachtet. Deren Druckverluste sollten aber trotzdem möglichst gering angesetzt werden.

Die Ventilatoren

Wenn es in Einzelfällen bei der Konfiguration des RLT-Geräts Probleme beim Unterschreiten des vorgegebenen SFP-Werts gibt, bietet sich der Einsatz eines besseren Ventilators an. Da der SFP-Wert berechnet wird aus der Summe der Druckverluste ∆p der zu berücksichtigenden Komponenten (Luftfilter, Wärmerückgewinnung), dividiert durch den Wirkungsgrad des Ventilator-Motor-Steuerungssystems ηV, also SFP = ∆p : ηV, kann durch einen sehr guten Ventilatorwirkungsgrad der SFP-Wert verringert werden. Der gemäß Ökodesign-Verordnung einzusetzende Ventilatorwirkungsgrad setzt sich zusammen aus den Wirkungsgraden des Laufrads, des Motors und der Regelung.

Die Konsequenz
Da zum Einhalten der SFP-Werte in den RLT-Geräten künftig geringere Luftgeschwindigkeiten als bisher einzustellen sind, führt das zu größeren Gerätequerschnitten und größeren Aufstellflächen. Bei der Planung von RLT-Anlagen in neuen Gebäuden kann dies durchaus berücksichtigt werden, aber bei Modernisierungen könnte ein größeres RLT-Gerät kritisch werden (siehe Punkt „Problematische RLT-Modernisierung“).

Die Verantwortlichkeit
Alle Gerätehersteller sind für das Einhalten der Ökodesign-Verordnung ihrer RLT-Geräte verantwortlich, die ab Januar 2016 an Kunden ausgeliefert werden (beziehungsweise ab dem 1. Januar den Kunden erreichen). Das Einhalten der Verordnung muss in der Gerätebeschreibung (technische Unterlagen) deklariert werden.

Die Zertifizierung
Der Herstellerverband RLT-Geräte hat sein Zertifizierungssystem auf die Anforderungen der neuen Ökodesign-Verordnung überarbeitet und daran angepasst. Zur Zertifizierung eines RLT-Geräts in die Klasse A+, A und B gelten weiterhin die Kriterien Luftgeschwindigkeit im RLT-Gerät (V-Klassen), Energieeffizienz der Wärmerückgewinnung (H-Klassen) und der Ventilator-Motor-Einheit (P-Klassen gemäß DIN EN 13053). Die wichtigste Aussage lautet: A-zertifizierte RLT-Geräte erfüllen die Ökodesign-Verordnung 2016 und A+-zertifizierte Geräte die verschärfte Verordnung 2018.

Artikelnummer: cci42145

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