EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen HOAI ein

Die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) verstößt aus Sicht der EU-Kommission gegen geltendes europäisches Recht.

Am 18. Juni wurde ein Vertragsverletzungsverfahren bekanntgegeben. Es wird nun geprüft, ob ausreichend Gründe dafür vorliegen, dass Architekten und Ingenieure aus Europa, die sich in Deutschland niederlassen, ihre Leistungen nach der HOAI abrechnen müssen. Aus Sicht der Kommission ist dies nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, da die Architekten und Ingenieure aus Europa ihren möglichen Preisvorteil nicht mitbringen können. Damit würde verhindert, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen könnten.

„Bei diesem Vertragsverletzungsverfahren werden sicher auch unterschiedliche Zielsetzungen der europäischen Politik zu berücksichtigen sein. Eine Honorarordnung ist in erster Linie auch Verbraucherschutz. Wer plant und baut, der ist verantwortlich für Leib und Leben der Menschen, die diese Bauten nutzen. Wer hier dem Honorardumping Tür und Tor öffnet, wird sich seiner hohen Verantwortung bewusst sein müssen. Auch hinsichtlich der Transparenz der Planungs- und Baukosten ist bei dem ausführlichen Leistungsumfang der Architekten und Ingenieure und der umfassenden Haftungssituation in Deutschland eine Honorarordnung unverzichtbar. Wir haben unsere Argumente hierzu in Berlin und Brüssel vorgetragen. Unabhängig erstellte Rechtsgutachten zur HOAI unterstützen unsere Argumentation.“, so Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Die Bundesregierung muss nun innerhalb von zwei Monaten Stellung zum EU-Verfahren nehmen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von ca.130.000 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Artikelnummer: cci34981

Ein Kommentar zu “EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen HOAI ein

  1. Seit vielen Jahren ist das bei den AHO-Sitzungen zentrales Thema und sollte eigentlich längst gelöst sein. Dies gilt natürlich nicht nur für Architekten, sondern auch für die Fachingenieure.

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