Techniksünde: gewartete Lüftungsanlage

Nach Auskunft des Betreibers wurde folgende Anlage stets „gemäß VDMA“ gewartet. Wer’s glaubt!

(Abb. Friemel) „Aufgrund von Mängeln in der Wartung bei anderen RLT-Anlagen wurden wir aufgefordert, mit einer Firma unseres Vertrauens die Wartungsergebnisse zu überprüfen. Ich möchte dazu zwei Bilder beisteuern.
Die Zuluftanlage war zum Zeitpunkt der Aufnahme voll in Nutzung. Die Tauben sind über die defekten Außenluftgitter eingedrungen. Absperrklappen oder Filter gab es nicht. Die Anlage war vor der Wende für einen Industriebetrieb genutzt worden. Danach änderte sich die Nutzung in eine Sporthalle, ohne die Anlage entsprechend abzuändern oder zu ergänzen. Nach Auskunft des Betreibers wurde die Anlage stets „gemäß VDMA“ gewartet. Es bestand ein durch den Eigentümer abgeschlossener gültiger Wartungsvertrag mit einer Fachfirma. Geruchsprobleme gab es aufgrund des großen Raumvolumens nicht.“

Uwe Friemel, Friemel + Partner, Gebäudetechnische Gesamtplanung, Dresden
Die Redaktion von cci Branchenticker dankt.

Artikelnummer: cci35201

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