Nur 15 % der Heizungsanlagen mit hydraulischem Abgleich

Nur knapp 30 % der Heizungsanlagen sind laut dem Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) auf dem aktuellen Stand der Technik. 85 % der Heizungsanlagen im Wohnbestand sind nicht hydraulisch abgeglichen.

(Abb. Co2online GmbH)
Laut dem Projekt „Optimus“-Studien liegt das Sparpotenzial nur durch den hydraulischen Abgleich bei 4 bis 9 kWh/(m²a). Innerhalb von drei bis fünf Jahren amortisieren sich die Kosten und Investitionen für den Eigentümer – eine geringinvestitive Maßnahme zu besserer Energieeffizienz, und sogar durch die KfW und das BAFA gefördert und bezuschusst.
Ein Heizungscheck für zirka 100 € pro Einfamilienhaus zeigt, wie rentabel der hydraulische Abgleich sein kann. Mit einer ersten Näherung nach den einfachen Kriterien Größe der Heizkörper und Länge der Anbindung können schon 30 % des Sparpotenzials realisiert werden. Die nächsten Stufen sind der hydraulische Abgleich gemäß der installierten Heizkörperleistung und, noch effizienter, nach überschlägiger Heizlastermittlung gemäß DIN EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“. Dem Fachhandwerk stehen dazu softwarebasierte Rechenverfahren zur Verfügung, beispielsweise die Software „ZVPLAN“ von Consoft. Damit können über 90 % der rein rechnerisch möglichen Einsparergebnisse realisiert werden.

Informationen zum hydraulischen Abgleich gibt es zum Beispiel hier.

Anmerkungen der Redaktion

Dass 85 % der Heizungsanlagen im Wohnbestand hydraulisch nicht abgeglichen sind, bedeutet wohl auch, dass der hydraulische Abgleich beim Fachhandwerk nicht wirklich beliebt ist. Liegt es an den wegen des vergleichsweise geringen Materialaufwands zu niedrigen Materialprovisionen? Oder ist der hohe Aufwand für die entsprechende Aus- und Fortbildung Ursache? Oder zögern Auftraggeber diese zusätzliche Leistung zu bezahlen?

Artikelnummer: cci40377

Ein Kommentar zu “Nur 15 % der Heizungsanlagen mit hydraulischem Abgleich

  1. Nicht nur im Wohnbereich sind die hydraulischen Netze nicht einreguliert, die gleiche Prozentzahl kann man wahrscheinlich für Heizungs- und Kälteanlagen (es gibt keine offiziellen Studien hierrüber) im Nichtwohnbereich nennen.
    Genau aus dem Grund gibt es z.B. kaum Spreizungen der Vor- und Rückläufe in „professionellen“ Heizungs- und Kälteanlagen.
    Hier handelt es sich um ein grundlegendes Problem, warum moderne Anlagentechnik immer noch nicht effizient funktioniert.
    Beliebt ist der hydraulische Abgleich sicher bei keinem der Beteiligten, ich würde eher sagen er ist lästig und kostet nur Geld was in den meisten LV’s nicht kalkuliert wurde.
    Alle Beteiligten und damit sind die TGA Planer und die ausführenden Firmen gemeint, müssten hier viel enger zusammenarbeiten um diese mangelhaften Ausführungen in den Griff zu bekommen, also nicht die Berechnungen (Einstellwerte) aus der HOAI Leistungsphase 3 nutzen, das hat nichts mit der Realität zu tun.
    Hier wird das Thema BIM in Zukunft dazu beitragen können, den hydraulischen Abgleich in jeder Anlagentechnik optimaler umsetzen zu können.
    Um eine hydraulischen Abgleich durchzuführen ist natürlich auch ein erhöhter Materialaufwand nötigt (voreinstellbare Ventile, Strangregulierventile vielleicht sogar mit Messnippeln, Massenstrombegrenzer, druckgeregelte Ventile,…) . Da ja fast immer an der Kostenschraube gedreht wird fallen diese Komponenten oft weg, dann kann ja auch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Und wenn das Material eingebaut wurde ist keiner da, der die Einstellungen kontrolliert bzw. durchführt.
    In der Regel fehlt bei allen Beteiligten (Planer und ausführenden Firmen) die Sensibilität und das Wissen um das Thema hydraulischer Abgleich in allen hydraulischen Netzen und damit sind auch Trinkwassersysteme genannt.
    Meist wird das Thema „hydraulischer Abgleich“ in der TGA zu wenig beachtet, die Gründe hierfür sind so vielseitig wie es hydraulische Lösungen in der TGA gibt.
    Die Zeche für den nicht durchgeführten hydraulischen Abgleich zahlt in der Regel der, der sich mit den Beschwerden (nicht funktionierte Anlagentechnik) oder und erhöhten Betriebskosten beschäftigen darf.

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