Gesprächsbedarf bei Ökodesign-Richtlinie für RLT-Anlagen

Ab 1. Januar 2016 ist es amtlich. Dann tritt die neue Ökodesign-Richtlinie für RLT-Geräte in Kraft. Den Herstellern obliegt die Umsetzungs- und Informationspflicht. Dieser kam die Huber & Ranner GmbH, Pocking, mit einer Informationsveranstaltung am 1. Oktober in Passau nach. Und was brannte den rund 70 Teilnehmern zu diesem Thema besonders unter den Nägeln?

Udo Ranner erläuterte Details der EU-VO 1253/2014: Die zentrale Verordnung für Ökodesign bei den vorherrschenden Nichtwohnraumlüftungsgeräten. (Abb. Huber & Ranner) Um genau zu sein, ist von der EU-Verordnung 1253/2014 für Lüftungsanlagen die Rede. Sie setzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG um und gilt für den Betrieb in allen Europäischen Staaten. Aber welche Anlagen, besser, welche Lüftungsgeräte und welche Anwendungen, sind ein- und ausgeschlossen? Antworten darauf bekamen die Teilnehmer der Informationsveranstaltung geliefert. 

Wenn per Definition verbrauchte Luft in einem Gebäude durch Außenluft ersetzt wird, dann ist Achtung geboten. Da dies aber beispielsweise in Rechenzentren, Reinräumen oder Schwimmbädern, gewerblichen Küchen und bei Prozessluft nicht automatisch der Fall ist, gilt hier teilweise Entwarnung. So spielten Referenten und Zuhörer gemeinsam viele Möglichkeiten durch. Hinsichtlich der Frage, welche Effizienz künftig einzuhalten ist, bot ein Vergleich zur RLT-Richtlinie 01 zumindest Orientierung. Denn was bislang die Klasse A und A+ führt, wird bis 2018 voraussichtlich keine Probleme bekommen. Danach folgt ein weiterer Effizienzsprung, dann zählt nur noch die Effizienz A+ als Maßstab. Wie die Auslegung neuer Geräte von Herstellern, Planern und Anlagenbauern künftig exakt erfolgen muss, zeigten verordnungskonforme Beispielrechnungen.

Beim Anlagenbestand muss erst dann genau hingeschaut werden, wenn eine Sanierung ansteht. Wird ein RLT-Gerät durch den Eingriff zum Ökodesign-Fall oder nicht, lassen räumliche Gegebenheiten eine Vergrößerung überhaupt zu und wie verkaufe ich die höheren Kosten dem Betreiber? Fragen, die bestmöglich, aber insgesamt auch nicht erschöpfend zu beantworten waren.
Außer Frage steht, dass ab 1. Januar 2016 kein Gerät mehr entgegen der Ökodesign-Richtlinie in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Die Uhr tickt also für jeden, der in den Planungsprozess und die Ausführung von RLT-Systemen involviert ist.

Und wer sich mit der Umsetzung der Richtlinie bislang noch nicht sattelfest fühlt, dem bietet der Herstellerverband RLT-Geräte mit der Veranstaltung „Fluch oder Segen: Die neue Ökodesign-Richtlinie für RLT-Geräte in Nichtwohngebäuden“ professionelle Hilfestellung. Die Tagesveranstaltungen finden im November in Berlin, Düsseldorf, München und Ludwigsburg statt. Weitere Informationen gibt es hier.

Artikelnummer: cci40951

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