EU-Kommission veröffentlicht FAQ-Papier zur RLT-Ökodesign-Verordnung

  • EU-Kommission veröffentlicht FAQ-Papier zur RLT-Ökodesign-Verordnung
  • Direktlinks

Zu der seit dem 1. Januar 2016 geltenden Ökodesign-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 für RLT-Geräte im Nichtwohn- und im Wohnbereich hat die EU-Kommission Ende 2015 die finale Entwurfsfassung eines FAQ-Papiers (Fragen und Antworten) veröffentlicht, das verschiedene Details der Verordnungen erläutern soll.

(Abb. Wolf Geisenfeld)
Um die Anwendung der Ökodesign-Verordnungen für Gerätehersteller sowie Fachplaner und Betreiber zu ermöglichen, hat die Kommission durch das Danish Technological Institute und Danish Standards ein FAQ-Papier und Anwendungshinweise erarbeiten lassen. Nach der zweiten Anhörung mit Industrie, Verbänden und Mitgliedsstaaten am 17. Dezember 2015 in Brüssel hat die Kommission am 21. Dezember 2015 die finalen Entwurfsfassungen des FAQ-Papieres und der Anwendungshinweise veröffentlicht. Diese Dokumente werden nun den Mitgliedsstaaten sowie EU-Behörden zur endgültigen Bestätigung vorgelegt. Im 1. Halbjahr 2016 sollen Übersetzungen der bislang ausschließlich englischen Dokumente in die Amtssprachen der EU erfolgen.

Laut Fachabteilung Klima- und Lüftungstechnik im VDMA ermöglichen die neuen Dokumente, auch wenn deren finale Bestätigung und Herausgabe durch die Kommission noch aussteht, gute, wenn auch rechtlich unverbindliche Hilfestellungen bei der Umsetzung und Anwendung der Verordnungen. Darüber hinausgehende verbleibende Unklarheiten und Graubereiche gilt es in den kommenden Monaten anzugehen, so der VDMA.

Dokument 1 „Communikation from the Commission“ (23 Seiten) enthält viele Definitionen zu Begriffen aus den Verordnungen (Nennluft, Leistungsaufnahme, SFP, Effizienz der Wärmerückgewinnung und der Ventilatoren, Druckarten etc.).
Dokument 2 ist das offizielle FAQ-Papier der Kommission. Es umfasst 16 Seiten mit 33 Fragen und Antworten, zum Beispiel:
Frage 11: Sobald das RLT-Gerät im vorgesehenen Betrieb mehr als 10 % Außenluft fördert, unterliegt es der Verordnung.
Frage 14: Sobald ein Hersteller ein Gerät mit einer Nennluftmenge zwischen 250 und 1.000 m³/h nicht als Wohnungslüftungsgerät deklariert, gilt es als Nichtwohnungslüftungsgerät.
Frage 21: Wenn in ein RLT-Gerät anstelle des F7-Luftfilters (Standard) ein F9-Filter eingesetzt wird, sollen zur Berechnung des SFPint-Werts die Daten eines F7-Filters angesetzt werden.

Anmerkung

Den Direktlink zu den Dokumenten „Frequently Asked Questions to EU 1253/2014 and 1254/2014“ und „Communikation from the Commission“ finden Mitglieder von cci Wissensportal auf Seite 2.

Bereits im November 2015 hat der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) eine deutsche Fassung des vom europäischen LüKK-Verband EVIA erstellten FAQ-Papiers (Umfang 38 Seiten) zur Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass EVIA nun den Entwurf des FAQ-Papiers der Kommission prüfen und daraufhin möglicherweise sein FAQ-Papier überarbeiten wird. Der Link zum deutschen EVIA-FAQ-Papier finden Mitglieder auf Seite 2.

Ein ausführlicher Beitrag zur neuen Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte wurde in cci Wissensportal im November 2015 veröffentlicht. Mitglieder finden den Link auf Seite 2.

Artikelnummer: cci39803

Schreibe einen Kommentar