Ökodesign-Verordnung für zentrale RLT-Geräte

Wie muss die Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte umgesetzt werden? Welche Geräte mit welchen Konfigurationen betrifft sie, welche nicht? Im April gibt eine neue Veranstaltungsreihe „powered by cci Dialog GmbH“ Antworten auf diese und weitere Fragen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

(Abb. © abcmedia/fotolia.com) Dies sind die Termine und Orte der halbtägigen Informationsveranstaltung:
5. April in Essen
6. April in Frankfurt
12. April in Nürnberg
13. April in Stuttgart

Und darum gehts:
Seit Ende 2015 beherrscht ein Thema die deutsche LüKK, das vielen Fachplanern, Anlagenbauern und Betreibern von Lüftungs- und Klimaanlagen Rätsel aufgibt und zu einer großen Verunsicherung geführt hat: Wie ist die seit Anfang 2016 geltende Ökodesign-Verordnung für zentrale RLT-Geräte (auch für Nur-Zuluft-/Nur-Abluft-Geräte) umzusetzen? Welche Geräte unterliegen der Verordnung, welche nicht – und warum ist das so? Welche Konsequenzen folgen aus den Anforderungen der Verordnung und den nachzuweisenden SFP-Effizienzwerten für die Projektierung und den Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen, sowohl für Neubauten als auch bei Modernisierungen und beim Geräte- oder Komponentenaustausch?
Nach einem Einführungsvortrag werden die beteiligten Unternehmen in Theorie und anhand von Beispielen speziell die Einflüsse und die Bedeutung der Komponenten Wärmerückgewinnung, Luftfilter und Ventilatoren bis hin zu kompletten RLT-Geräten im Hinblick auf die Ökodesign-Verordnung erläutern, Antworten auf Fragen geben und für weitere Diskussionen zur Verordnung zur Verfügung stehen.

Referenten
Dr. Manfred Stahl, cci Dialog GmbH
Wilfried Stolle, Klingenburg GmbH
Horst Wilkens, Camfil KG
Ralf Mühleck/Dipl.-Ing. (FH) Uwe Sigloch, ebm-papst Mulfingen GmbH
Martin Neubauer, Wolf Anlagen-Technik GmbH

Weitere Informationen erhalten Sie hier und telefonisch bei Katrin Tomaschewski, Fon +49(0)721/565 14-16.

Artikelnummer: cci39907

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