Leser helfen Lesern: innenliegende Flure belüften – Antworten

Ein Leser von cci Branchenticker hatte eine Frage zur Belüftung von innenliegenden Fluren.

(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Der Leser fragte:
„Gibt es eine Vorschrift oder einen Hinweis, ob und warum innenliegende Flure in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Beherbergungsstätten und Hotels zu be- und entlüften sind? Aus der eigenen Berufspraxis weiß ich, dass man solche Flure mit einem 0,5- bis 1-fachen Luftwechsel be- und entlüftet. Damit kann die Luft erneuert werden und Wärme, die durch Beleuchtung in den Flur gelangt, entsorgt werden. Aber trotz intensiver Suche habe ich dazu keine Hinweise in Normen und Richtlinien gefunden. Vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen.“

Leserantworten:

„Das Problem schlecht belüfteter innenliegender Flure liegt beim Brandschutz, da es sich bei diesen Korridoren und Gängen eigentlich immer um Fluchtwege handelt. Nach schweizerischen Brandschutzbestimmungen dürfen Fluchtwege nur mit separaten Lüftungsanlagen betrieben werden. Der Einbau von Brandschutzklappen genügt nicht. Klar, dass auf die Belüftung aus Kostengründen üblicherweise verzichtet wird.“
Raymond Niedermann, IBN Ingenieurbüro Niedermann GmbH Energie + Installationsplanung, Kleindöttingen

„In der DIN EN 13779 (2007) gibt es zwei Tabellen zu Luftmengen (Tabelle A.9 und Tabelle A.11). Tabelle A.9 bezieht sich auf Räume, die nicht für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind – wie Flure und Lager ohne sonstige Anforderungen.“
Anonym

Der Fragesteller ist mit dem Thema Wärmeabführung der Leuchten im Flur auf dem Holzweg, das hat nichts mit reiner Lüftung, sondern mit Kühlung zu tun, denn Außenluft mit 32 °C kann keine Wärme der Leuchten im Flur
abführen und die Raumtemperatur von 26 °C gewährleisten. Wenn das so gewollt ist, muss sich der Luftwechsel im Raum an der gerechneten Kühllast orientieren und nicht am einfachen Luftwechsel.

zu Anwort 1: „eigentlich immer um Fluchtweg“
– Was hat die reine Lüftungsfunktion mit einem Fluchtweg zu tun? Gar nichts, denn entweder it der Fluchtweg raucharm oder mittels Rauchschutzdruckanlage „rauchfrei“ zu halten, das kann eine reine Lüftungsanlage in keinem Fall leisten, auch mit Brandschutzklappen ist bis zum bestimmungsgemäßen Schließen keine oder nur eine geringe Rauchableitung zu erwarten. Dennoch ist die Rauchübertragung in notwendige Flure durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

– Müssen innenliegende Flur belüftet werden? Im Prinzip ja, allerdings kann ohne weitere besondere Anforderung darauf verzichtet werden, wenn über das Öffnen der Türen oder sonstige Durch- und Überströmeffekte(Nachströmung in Nebenräume unter Türen) sicher gestellt werden kann, dass sich ein genügend ausreichender Luftwechsel einstellen wird.

– Eigene Lüftungsanlagen für Fluchtwege? Der Bezug auf die „schweizerischen Brandschutzbestimmungen“ ist formal nicht richtig. Richtig ist:


Also immer bitte ganz zitieren!

zu Antwort 2: „In der DIN EN 13779 (2007) gibt es zwei Tabellen zu Luftmengen“

– Das ist falsch, dort stehen keine „Luftmengen“, sondern „Luftvolumenströme“, denn es werden ja keine Säcke mit Luft gefördert!
– Der Anhang A ist rein informativer Inhalt, also nicht falsch, wenn verwendet, aber kein Muss.
– Die Tabelle A.9 beschreibt Standardwerte die auch ohne Lüftungsanlagen erbracht werden können. Der Satz in der Einleitung der DIN ist etwas missverständlich, da in der Tabelle keine „Zuluftvolumentröme“, sondern „Volumenströme der Außen- oder Überströmluft je Bodenflächeneinheit“ genannt sind.
– Die Tabelle A.11 trifft für übliche Flur nicht zu, da diese nicht zum Aufenthalt von Personen genutzt werden. Wie soll dann der Planer eine Personenzahl annehmen können? Also falscher Hinweis von „Anonym“.
– Da die DIN EN 13779 „noch“ gültig ist und auch eine „Vereinbarungsnorm“ ist, kann nur immer empfohlen werden, die Grundlagenermittlung nach HOAI mit den Vereinbarungen mit dem Bauherrn und Nutzer für alle Bereiche RLT vollständig durchzuführen, das erspart Planungsfehler.

Es kann immer empfohlen werden, auch Flure in ein Gesamtkonzept der Luftströmungen im Gebäude einfließen zu lassen, z. B. in Nebenräume (Umkleide/WC) einen geringen Unterdruck einzustellen und aus hochwertigeren Räumen über die Flure nachströmen zu lassen.

Ich empfehle wieder mal, die immer gültige Norm GMV (gesunder Menschenverstand) aufzuschlagen und zu lesen.

Dipl.-Ing.(FH) Hans Christian Sieber, SVfS, Nürnberg

Artikelnummer: cci43482

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