Wenn die RLT-Ökodesign-Verordnung zu absurden Lösungen führt

Donnerstag ist Techniktag. Das heutige Thema lautet: „Wenn die RLT-Ökodesign-Verordnung zum Energiefresser wird: Lüftungsanlagen für eine neue und eine bestehende Messehalle“.

(Abb. Wolf Geisenfeld) In der LüKK wurde bereits viel über Sinn und Unsinn der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für RLT-Geräte diskutiert. Seit Januar 2016 fordert sie für alle RLT-Geräte in Nichtwohngebäuden eine Wärmerückgewinnung, die eine trockene Rückwärmezahl von mindestens 63 % (Kreislaufverbundsysteme) oder von 67 % (Rotoren, Plattenwärmeübertrager) aufweisen muss. In den meisten Fällen ist diese Forderung technisch und wirtschaftlich sinnvoll, doch in Ausnahmefällen kontraproduktiv: Sie führt zu einem deutlich höheren Energieaufwand und ist somit höchst unwirtschaftlich. Ein solches negatives Beispiel erläutert der Fachplaner Dipl.-Ing. Reiner Ströder anhand von zwei Beispielen (Lüftungsanlagen für ein Messegelände) und fordert dringend Nachbesserungen der Verordnung.

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