Leser helfen Lesern: Wärmeübertrager in Tiefgaragenlüftung

In der heutigen Frage eines Lesers geht es um die Sinnfälligkeit einer Wärmerückgewinnung in einem zentralen RLT-Gerät für Tiefgaragen.

Die Frage des Lesers lautet:
„Bei einem Projekt in NRW ist eine zweigeschossige Tiefgarage mechanisch zu be- und entlüften. Zur Sicherstellung der Frostfreiheit (Sprinkleranlage) wird die Zuluft nach Bedarf auf 5 °C erwärmt. Die Ökodesign-Richtlinie schreibt einen Wärmeübertrager vor, die Möglichkeit einer Ausnahme ist nicht erkennbar. Der zusätzliche Druckverlust über den Wärmeübertrager wird als höherer Kostentreiber betrachtet als die eingeschränkte Dauer der reinen Beheizung.
Zu- und Abluftmenge: maximal 16.540 m³/h; 6 m³/h je m² Nutzfläche, regelbar über CO-Gehalt.
Ohne WRG wäre ein Heizregister mit ca. 90 kW notwendig
Dazu kommt die Forderung der Feuerwehr, das Gerät nach Bedarf zur Entrauchung einsetzen zu können.
Gibt es andere Regeln oder Vorschriften, die eine Anlage ohne Wärmeübertrager ermöglichen?“

Wir leiten die Frage hiermit an unsere Leser weiter. Ihre Antworten bitte als Kommentare an den Beitrag anhängen (sofern Sie Mitglied von cci Wissensportal sind) oder per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de. Vielen Dank im Voraus.
 

Artikelnummer: cci44198

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