Ökodesign, EnEV oder beides?

Das beschäftigt unsere Leser: Hier sind Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Fachbeiträgen in cci Wissensportal.

Leser kommentieren in cci Branchenticker (Abb. trueffelpix/Fotolia.com) In der Frage eines Lesers geht es um ein ertüchtigtes Lüftungsgerät und die dadurch entstehenden Anforderungen an das Lüftungsgerät durch die Ökodesign-Richtlinie für Lüftungsgeräte. Die Frage lautet:
„Ein bestehendes Lüftungsgerät (Leistung ca. 100.000 m³/h; Alter ca. 30 Jahre), das nur mit Erhitzer und Wärmerückgewinnung ausgestattet ist, soll mit einer Kühlfunktion (als Kombiregister oder separaten Kühler) nachgerüstet werden. Des Weiteren sollen die Ventilatoren ausgetauscht werden… Werden bei einer derartigen Änderung Anforderungen an das Lüftungsgerät durch die ErP-Richtlinie gestellt? Wie würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn das Kühlregister nicht im Gerät nachgerüstet werden würde, sondern separat an einer passenden Stelle im Luftleitungsnetz? „

Martin Törpe erklärt: „Grundsätzlich unterliegt die Lieferung von Einzelkomponenten nicht den Anforderungen aus der Ökodesignrichtlinie für Lüftungsgeräte.
Anders verhält es sich mit Anforderungen aus der EnEV, die bei einem gravierenden Eingriff in das Lüftungsgerät ein Update auf die EnEV Mindestanforderungen verlangt…“

Dan Hildebrand weist darauf hin, dass „die Energetische Inspektion nach §12 EnEV … für alle Klimaanlagen > 12 kW installierter Kälteleistung (gilt). Wird die Anlage mit einem Kühlregister (intern, oder extern im Luftleitungsnetz) nachgerüstet, so besteht für diese Anlage nach aktueller EnEV eine Inspektionspflicht 10 Jahre nach der Ausrüstung der Anlage mit einer Kühlfunktion. Ausgenommen von der Inspektionspflicht sind jedoch Anlagen für Prozesskühlzwecke (z.B. Kühlräume, reine Serverräume etc.).“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci51501

Ein Kommentar zu “Ökodesign, EnEV oder beides?

  1. Wie verhält es sich bei einer Umrüstung von der Anlagennutzung einer Tanzschule zu einem OP Bereich mit der Raumklasse Ib mit einer Forderung der 3-stufigen Filterung F7, F9, und H 13 muss da die Lüftungszentrale auch nach EnEV und der ökodesign Richtlinie nachgerüstet werden? Es gibt nur Zu- Ab- und Mischluft keine WRG und nur kühlen heizen. Trotz unserer Monierung und hinweise wurde von den Auftraggeber nichts unternommen.
    MFG eog

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