Lüftung in Arbeitsstätten

Dienstag ist Normentag. Was steht in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in den Arbeitsstätten-Richtlinien ASR A3.6 im Hinblick auf Lüftung?

(Abb. Fotolia/hs-creator) Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Beitrag in cci Wissensportal. Ergebnis: Eigentlich müsste fast jede Arbeitsstätte mechanisch be- und entlüftet werden, um die Anforderungen der Verordnung einzuhalten.

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Artikelnummer: cci54633

Ein Kommentar zu “Lüftung in Arbeitsstätten

  1. Die ArbStättV und ASR 3.6 stehen kostenfrei unter der URL des http://www.baua.de

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    zur Verfügung.
    Aus meiner Sicht, z.Bsp. bezüglich der Raumluftfeuchten, welche in den Wintermonaten ein häufiges Problem in Arbeitsstätten darstellen, sind die diesbezüglichen Anforderungen zu schwammig formuliert.

    In der Arbeitsstättenverordnung findet sich keine generelle Pflicht zur Befeuchtung der Raumluft. Vielmehr steht in Abs. 4.3 (2): „Üblicherweise braucht die Raumluft nicht befeuchtet zu werden. Für den Fall, dass Beschwerden auftreten, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“

    Wer prüft bzw. veranlasst die Prüfung???

    Das nur als Anmerkung und Hinweis auf eine weit verbreitete Problematik.

    Ralph Langholz
    Hanau

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