Sonderförderung von Wohnungslüftung in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Privatpersonen und Unternehmen beim Erwerb und Einbau von effizienten Wohnungslüftungen, die zum Beispiel das Europäische Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte (TZWL) auf seinen Prüfständen untersucht hat.

Die progres.nrw-Förderbedinungen für Wohnungslüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (Abb. TZWL)
Die Förderung, als Teil des Förderprogramms „progres.nrw – Markteinführung“, bezuschusst zentrale Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung mit bis zu 2.000 € und dezentrale Anlagen mit bis zu 1.000 € pro Haus oder Wohneinheit. Neben dem Nachweis einer dichten Gebäudehülle und eines niedrigen Energiebedarfs des Wohnbereichs gilt der Wärmerückgewinnungsgrad der Geräte als Grundlage für die Förderung. Als Mindestanforderung gilt bei Bestandsbauten ein Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von 65 % für dezentrale Geräte und von 80 % für zentrale Systeme. Bei Neubauten gilt ein Mindestwirkungsgrad von 80 % für beide Gerätearten. Weitere Informationen finden Sie auf www.tzwl.de und auf der Website der Energie-Agentur NRW hier.

 

Artikelnummer: cci61107

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