BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima: Kaum erschienen, schon geändert

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um Änderungen an der Anfang 2019 neu veröffentlichten BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima, die besonders für Gewerbe- und Supermarkt-Kälteanlagen wichtig sind.

Beispiel für ein System zur indirekten Verdunstungskühlung mit einem Verdunstungskühler, der auf der Abluftseite der Wärmerückgewinnung vorgeschaltet ist (Abb. Condair)
Die neue BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima wurde in einer Neufassung Ende 2018 veröffentlicht und hat eine Geltungsdauer bis Ende 2021. Nun ist bereits wenige Tage später, am 31. Januar 2019, im Bundesanzeiger eine überarbeitete Fassung der Richtlinie erschienen. Dieses Update berücksichtigt mehrere Änderungen:
– Bei Supermarkt- und Gewerbekälteanlagen mit dem Kältemittel CO2 wurde die bisherige Einschränkung „Booster-Anlage“ gestrichen und gleichzeitig die untere Leistungsgrenze zur Förderung von bisher 30 kW auf 15 kW verringert. Dadurch können künftig erheblich mehr solche Anlagen gefördert werden.
– Weitere Änderungen bei den unteren Leistungsgrenzen zur Förderung gab es auch bei Ammoniak-Flüssigkeitskühlsätzen.
– Neu definiert wurden die Leistungsgrenzen von Wasser-Turbokältemaschinen.

Über die neue BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima 2019 (inklusive Neuaufnahme der indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Geräten) hat cci Branchenticker bereits am 10. Januar berichtet (hier). Eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der neuen Förderrichtlinie in cci Wissensportal (starke Änderungen der Förderhöhen im Vergleich neu – alt, Beispielrechnungen) steht unter der Artikelnummer cci75034. In diese Zusammenfassung wurden nun auch Änderungen durch die Neufassung der Richtlinie vom 31. Januar eingearbeitet.

Artikelnummer: cci69535

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