In einer Frage eines Lesers von cci Branchenticker ging es um eine Wärmepumpe in einem zentralen RLT-Gerät und deren Berücksichtigung im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Lesern helfen Lesern – in cci Branchenticker (Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Die Ausgangslage
Wie vom Kunden gewünscht hat ein Hersteller von zentralen RLT-Geräten ein Lüftungsgerät mit einer Wärmerückgewinnung (Rotor) und einer zusätzlichen umschaltbaren Wärmepumpe ausgestattet. Der abluftseitig hinter dem Rotor angeordnete Wärmeübertrager der Wärmepumpe wird im Kühlbetrieb als Verflüssiger und im Heizbetrieb als Verdampfer genutzt. Der zuluftseitig hinter dem Rotor angeordnete Wärmeübertrager dient zur Erwärmung oder Kühlung der Außenluft auf die gewünschte Zulufttemperatur. Die Wärmepumpe wird mit einem synthetischen Kältemittel betrieben.
Die Frage des Lesers
Der Kunde verweist darauf, dass die Luft/Luft-Wärmepumpe im RLT-Gerät in den Wirkungskreis des EEWärmeG fällt und fordert nun vom Gerätehersteller, dass die Wärmepumpe mit einem MSR-System zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl (gelieferte Wärmearbeit geteilt durch aufgenommene Stromarbeit) ausgestattet wird. Gleichzeitig soll für die Wärmepumpe „laut EEWärmeG“ ein Zertifikat vorliegen gemäß „Blauer Engel“, EuroBlume oder EHPA.
Wir fragten: Wie sehen Sie diesen Tatbestand? Haben Sie schon einmal einen solchen Fall gehabt? Hier die Antworten:
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Artikelnummer: cci70554
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