Kabinett beschließt CO2-Steuer und Förderung der privaten Gebäudesanierung

Dienstag ist Normentag. Im Zusammenhang mit dem neuen Klimaschutzgesetz hat das Bundeskabinett am 23. Oktober zwei wichtige neue Gesetze auf den Weg gebracht.

(Abb. © bluedesign/stock.adobe.com) Das erste Gesetz betrifft die vorgesehene CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe für Verkehr und Gebäude (Heizenergie). Erhoben wird die Abgabe bei den Unternehmen, die zum Beispiel Öl, Gas, Benzin und Diesel in Verkehr bringen. Das Gesetz soll 2021 mit einer anfänglichen Abgabenhöhe von 10 € pro t CO2-Äquivalent in Kraft treten und wird dann Benzin um etwa 2,8 Ct/l, Diesel und Heizöl um 3,2 Ct/l und Erdgas um 0,2 Ct/kWh verteuern. In den Folgejahren wird die Abgabe auf 20 €/t CO2 (2022) und bis auf 35 €/t CO2 (2025) weiter steigen. Die Einnahmen aus diesem Gesetz schätzt der Gesetzesentwurf für 2021 auf 3,6 Mrd. € und für 2023 auf 8,3 Mrd. €. Ein Teil dieser Einnahmen sollen den Bürgern durch Entlastungen beim Strompreis, bei den PKW-Entfernungspauschalen und beim Wohngeld zurückgegeben werden.

Das zweite Gesetz behandelt die Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2020 beispielsweise die Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage (mit Wärmerückgewinnung) und die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert werden. Von den Kosten dieser Maßnahmen (maximal 200.000 € pro Objekt) soll der Investor 20 % über drei Jahre von seiner Steuer abziehen können. Als Alternative zum Steuerabzug kann der Sanierer auch Investitionszuschüsse beantragen können. In allen Fällen gilt aber die Voraussetzung, dass es sich bei dem Objekt um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.

Beide Gesetzesentwürfe müssen noch – ebenso wie der Entwurf des neuen Gebäudenergiegesetzes, über das cci Branchenticker in den nächsten Tagen berichten wird, vom Bundestag und vom Bundesrat genehmigt werden. Es könnte also noch Änderungen geben.
 

Artikelnummer: cci72707

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