F-Gase: Deutschland setzt auf den Blauen Engel

Die F-Gase Verordnung war Thema auf dem Treffen des Verbands für Internetwirtschaft. Beim Thema Rechenzentrumskühlung setzt der Bund auf natürliche Kältemittel.

Racks des Loewe-CSE im Center for Scientific Computing der Goethe-Universität, Frankfurt. (Abb. © cci Dialog GmbH) Der eco – Verband der Internetwirtschaft lud am 28. November zum Thema F-Gase Verordnung für Rechenzentren nach Frankfurt ein. Die rund 20 Teilnehmer,  Hersteller von Kälteanlagen und Kältemitteln sowie Hersteller von Rechenzentrumsausstattung, berichteten über die Folgen der F-Gase Verordnung für Rechenzentren aus ihrer Sicht. Aufgrund der unterschiedlichen Perspektiven waren die Lösungen entweder mit natürlichen oder synthetischen Kältemitteln zu meistern. Dr. Daniel de Graaf vom Umweltbundesamt wies auf die Zerfallsprodukte der HFOs hin. Dazu gehört die innerhalb von zehn Tagen entstehende Trifluoressigsäure (TFA) die bei Regen zur Erde fällt, und bereits mehrfach in Gewässern sowie Brunnen nachgewiesen wurde und von dort nur schwer wieder zu entfernen sei. Daher könne die Lösung nur die Verwendung von natürlichen Kältemittel sein.

Der Bund macht es vor

Alle Rechenzentren des Bundes, sowohl eigene als auch angemietete, müssen nach den Regularien des Blauen Engels, ein in Deutschland vergebenes Umweltzeichen für besonders umweltschonende Produkte, betrieben werden. Es dürfen also nur Kühlgeräte eingesetzt werden, die frei von chlor- und halogenhaltigen Kältemitteln sind. Das gilt für Rechenzentren ab Baujahr 2013. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auf Länderebene künftig auch nur Rechenzentren mit dem Blauen Engel verwendet werden. Dadurch entsteht eine Signalwirkung für alle Betreiber von Rechenzentren.

Hintergründe zum Blauen Engel für die Rechenzentrumskühlung finden Sie im Beitrag „Verschärfte Leitlinien des Umweltbundesamts für umweltbewusste Rechenzentren. Blauer Engel verbietet R410A“ aus cci Zeitung 08/2015, Seite 13 (hier).

Artikelnummer: cci72895

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