Über babylonisches Sprachgewirr und die lüftungstechnische Isolation von Mitbewohnern

Eine Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und Empfehlungen des Vereins Deutscher Ingenieure – Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) zum Betrieb von Klimaanlagen beschäftigte unsere Leser.

(Abb. © Fiedels/stock.adobe.com) Gleich sieben Kommentare erhielt der Artikel „BDH: Berichte über Lüftungsanlagen muss man differenziert betrachten“ – Artikelnummer cci88046.
Leser Ralf Langholz schrieb: „Das Problem aus meiner Erfahrung stellt an erster Stelle die gemäß VDI 6022 und anderen technischen Regeln geforderte und oftmals aus Kostengründen nicht gewährleistete, regelmäßige Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen dar. Hier liegt oftmals noch vieles im Argen.“ Leser Anton Tienes ergänzt: Wann hört man endlich auf, Umluftkühleinrichtungen als Klimaanlage zu bezeichnen. Eine VRF-Anlage ist keine Klimaanlage. Eine Raumkühlanlage in einem Fleischbetrieb ist keine Klimaanlage. Eine Wohnungslüftung sehe ich allerdings auch nicht als echte Lüftungsanlage. Mit den paar m³/h, die durch solch eine Lüftungsanlage in Wohnräume gebracht werden erreicht man kaum etwas sinnvolles (persönliche Meinung).“ Leser Reinhard Siegismund hat auch noch eine Idee: „‚Raumkühler‘ im heißen Sommer ist doch auch ein schöner Begriff. Im Winter wird damit durch Wärmepumpenschaltung sogar geheizt. Im Industriebetrieb kann dies als Umluft-Kühl- oder Heizanlage bezeichnet werden.“ Die anderen Kommentare finden Sie unter der obigen Artikelnummer.

Leserin Sylvia Schädlich hat sich mit dem Beitrag „Raumkühlanlagen sind keine Klimaanlagen“ – Artikelnummer cci88767 befasst und schreibt:
„Die Definition der ‚Klimaanlage‘ ist seit Erscheinen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD und der EnEV nicht einfacher geworden. In der EPBD wird definiert:
‚Klimaanlage: eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann‘.
Das heißt gemäß politischer Definition ist eine Umluftkühlanlage tatsächlich eine ‚Klimaanlage‘.
So stellt sich die Aufgabe, dem – klimatechnisch nicht immer versierten- Betreiber zu erklären, dass seine Umluftkühlanlage technisch zwar nicht unter den Begriff Klimaanlage fällt, politisch aber eine ist und somit die Bestimmungen der EnEV (beispielsweise Energetische Inspektion) gelten.“

Zwei Kommentare erhielt der Artikel „VDI: RLT-Anlagen sind keine Virenschleudern“ – Artikelnummer cci88757
Leser Norbert Nadler gibt zu bedenken: „Wohnungslüftungsanlagen erzielen zwar einen Verdünnungseffekt, können aber virenbelastete Raumluft von Raum zu Raum befördern. (…) Bei Abluftanlagen kommt es auf die Luftführung innerhalb der Wohnung an, ob eine Gefahr für die anderen Mitbewohner besteht. Es empfiehlt sich daher, für die Zeit der Quarantäne einzelner Bewohner je nach System, die Anlage auszuschalten.“ Leser Hartmut Engler meint: „Eine sehr objektive Stellungnahme die man nur unterstreichen kann. Zwei Punkte möchte ich aber trotzdem Kommentieren. Feuchte und Filter. Das wird leider zur Zeit bei Lösungen in der Lebensmittelindustrie völlig vernachlässigt. Da wünscht man sich eine bessere Beratung. Außerdem inaktivieren UV-C Strahlen Viren, das ist in vielen Studien belegt worden. Die erforderliche Dosis ist dabei gar nicht so hoch. Für Covid-19 gibt es allerdings zur Zeit nur Anhaltswerte. Dieses kann man aber durch einen Sicherheitsaufschlag bei der Auslegung berücksichtigen. Entkeimung ist aber keine Sterilisation. Filtern übrigens auch nicht.“

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Artikelnummer: cci88774

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