Neue Kältemittel-Grenzwerte für die australische LüKK

Australien hat neue Grenzwerte für A3- (entflammbare) und A2L- (schwer entflammbare) Kältemittel verabschiedet.

(Abb. © chris/stock.adobe.com) Die neue australische Norm (AS/NZS 60335.2.89:2020) ist eine identische Übernahme der IEC 60335-2-89:2019 „Particular requirements for commercial refrigerating appliances and ice-makers“. In der IEC 60335-2-89 beträgt die Füllgrenze für A3-Kältemittel in geschlossenen Behältern das 13-fache der unteren Entflammbarkeitsgrenze des jeweiligen Kältemittels. Für beispielsweise Propan (R290) beträgt die Füllgrenze damit 500 g. Für A2- und A2L-Kältemittel beträgt die Füllgrenze laut der IEC-Norm 1.200 g.

Auf der ganzen Welt sind Normungsgremien ebenfalls damit beschäftigt, die IEC 60335-2-89 zu übernehmen oder sie zu modifizieren. So zum Beispiel in Japan wo die Japanische Vereinigung der Kälte- und Klimaindustrie (JRAIA) an einer Norm für brennbare Kältemittel arbeitet. In den USA gaben die Underwriters Laboratories (UL) im Juni einen Normenentwurf heraus, in der die Füllgrenze bei offenen Geräten auf das 13-fache der Entflammbarkeitsgrenze und bei geschlossenen Geräten (mit Türen und/oder Schubladen) auf das 8-fache angehoben werden soll. Auch in Deutschland wird in LüKK-Fachkreisen im Hinblick auf die F-Gase-Verordnung darüber diskutiert die Füllgrenzen zu erhöhen.

Artikelnummer: cci89710

Schreibe einen Kommentar