Sanierung der Kölner Bühnen – Teil 2

Die Sanierung der Kölner Bühnen wird sich nach aktuellem Stand bis Ende 2022 hinziehen und mehr als doppelt so teuer werden wie anfangs behauptet: über eine halbe Milliarde Euro. Nun meldet sich das Planungsbüro zu Wort, dem die Stadt Köln fristlos gekündigt hatte.

Schauspielhaus und Oper Köln (im Hintergrund) im März 2010. Architekt beider Gebäude: Wilhelm Riphahn. (Abb. Raimond Spekking/CC-BY-SA 4.0)
Gestern schrieb cci Branchenticker:
„Ende Februar entschied das Kölner Landgericht, dass die Stadt Köln einem Planungsbüros zurecht fristlos gekündigt hat. Die Stadt hatte dem Unternehmen, das bei der Sanierung für die Gebäudetechnik zuständig war, Fehler vorgeworfen. Das Gericht erklärte, das Verhältnis zwischen beiden Parteien sei zerrüttet gewesen. Deshalb sei die Stadt berechtigt gewesen, das Vertragsverhältnis zu beenden.“

Bei dem Planungsbüro handelte es sich um Deerns. Deerns ist ein Engineering- und Beratungsunternehmen für Gebäudetechnik, Rechenzentren, Energieeffizienz und nachhaltige Energie mit Niederlassungen in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Großbritannien und in den USA. Mit rund 600 Mitarbeitern erzielt das Unternehmen einen Umsatz von etwa 60 Mio. €. Deerns war bis Ende 2015 mit der Planung und Bauleitung für die Haustechnik der Baumaßnahme Oper Köln beauftragt. Im November 2015 kündigte die Stadt Köln den Vertrag plötzlich „aus wichtigem Grund“. Dagegen ging die Deerns Deutschland GmbH gerichtlich vor.

Deers weist darauf hin, dass ihre Klage gegen die fristlose Kündigung ihres Vertrags durch die Stadt Köln am 21. Februar vom Landgericht Köln in erster Instanz zwar abgewiesen wurde, das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung aber ausschließlich darauf abhob, dass den Kooperationsverpflichtungen seitens Deerns nicht genügend nachgekommen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört sei. Es ließ aber offen, wer die Verzögerungen bzw. Mängel auf der Baustelle verursacht bzw. zu verantworten hat. Insofern hat die Kammer ausdrücklich keine Aussagen über die Verantwortlichkeiten bei der Bauverzögerung und den Mängeln getroffen.

Um nunmehr abschließend und öffentlich darzulegen, dass ihre Arbeit mängelfrei und nicht ursächlich für die Verzögerung der Bauarbeiten war, hat die Deerns Deutschland GmbH einen Antrag auf Beweissicherungsverfahren gestellt, dem das Landgericht Köln stattgegeben hat. Nunmehr wird ein gerichtlich bestellter Gutachter die von der Stadt Köln im Zuge der vorangegangenen Gerichtsverhandlung benannten, angeblichen Mängel auf der Baustelle dokumentieren und Feststellungen treffen, inwieweit sie vorliegen und welcher der zahlreichen Bau- und Planungsbeteiligten verantwortlich ist. Die dem Gutachter vorliegende Liste umfasst zunächst 60 Mängel.

Deerns-Geschäftsführer Christoph Amarotico: „Alle von der Stadt angeführten Punkte stellen keinen Grund für die Kündigung und erst recht nicht für die auf Jahre verschobene Eröffnung samt den beträchtlichen Mehrkosten dar. Insofern wäre auch das jetzt eingeleitete Beweissicherungsverfahren vermeidbar gewesen.“

Für Deerns sind die Kündigung und die ausschließliche Konzentration der Stadt Köln auf Deerns ein rein politischer Akt. Aufgrund des öffentlichen Drucks im Herbst 2015 habe ein Bauernopfer präsentiert werden müssen, um auf einen Sündenbock außerhalb der Verwaltung zeigen zu können. Die Stadt Köln sei zu keinem Zeitpunkt ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung als Bauherrin nachgekommen. Deerns will nun die 38-seitige Urteilsbegründung abwarten und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Welche zeitlichen Auswirkungen das Beweissicherungsverfahren auf den weiteren Verlauf der Bauarbeiten hat, ist derzeit nicht abzuschätzen.

Artikelnummer: cci58172

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