Leser helfen Lesern: Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie – Antworten

Ein Leser von cci Branchenticker hatte sich mit Fragen zur Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte an die Redaktion gewandt. Hier die Antworten der Leser.

(Abb. © Beermedia/Fotolia.com) Frage 1
Für ein Gymnasium soll ein Chemieraum mit vier Laborabzügen mit je 600 m³/h Nennluft eingerichtet werden. Da die Abluft als nicht als explosiv eingestuft wird, müssten unserer Meinung nach die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie zu erfüllen sein. Daher haben wir für dieses Projekt ein kombiniertes Zuluft-Abluft-Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung vorgesehen, da wir ja auch die Zuluft benötigen.
Nun aber kam die Stadt als Auftraggeber und will eine separate Zuluft- und Abluftanlage, damit das Projekt nicht so teuer wird. Kann und darf das so realisiert werden?

Frage 2
Die vorhandene Lüftungsanlage eines Tanzstudios soll zu einer Reinraumanlage für OP-Räume umgebaut werden. Dazu haben wird die komplette Anlage zunächst mit Dampf gereinigt und desinfiziert. Darüber hinaus wurden im Lüftungsgerät F9-Filter nachgerüstet, und in den OP-Räumen und in den Räumen nach der Schleuse wurden Luftauslässe mit HEPA-Filtern eingesetzt. Wir haben dem Bauherrn eigentlich empfohlen, das Lüftungsgerät zu erneuern, was er aber nicht wollte.
Laufen die beschriebenen Maßnahmen noch unter Reparaturen / Ergänzungen, oder ist für diesen Umbau der Lüftungsanlage die Ökodesign-Richtlinie zu beachten?

Antworten

Zu Frage 1: Die Ökodesign-Richtlinie sieht unter 1 f auch Ausnahmen für toxische und hochgradig korrosive Abluft vor. Wenn die Lüftung nur dann in Betrieb wäre, wenn auch Experimente unter den Abzügen stattfinden würden, würde ich diese Ausnahme als zulässig erachten. Wenn Sie die Lüftungsanlage allerdings als permanente Raumlüftung verwenden und die Raumabluft über die Chemieabzüge abführen, würde ich eher dazu tendieren, die Richtlinie einzuhalten.

Zu Frage 2:
Hier handelt es sich um eine Umnutzung. In der Regel sollte eine neue Baugenehmigung Lüftung beantragt werden (abhängig vom Bundesland). Aufgrund der Umnutzung besteht in der Regel kein Bestandsschutz mehr, die Eingriffe in den Bestand haben auch nicht den Charakter einer Reparatur, sondern einer Neuinstallation. Die Richtlinie ist zu beachten.

Dipl.-Ing. Georg Tale-Yazdi, Sachverständigenbüro, Schöneck

Zu Frage 1: Im beschriebenen Fall liegt eindeutig die Definition einer ZLA gemäß ERP 1053/2014 vor (Artikel 2 Absatz 6. „Zwei-Richtung-Lüftungsanlage“. Eine ZLA ist eine Lüftungsanlage, die einen Luftstrom zwischen innen und außen erzeugt und sowohl mit Fortluftgebläsen als auch mit Zuluftgebläsen ausgestattet ist. Daher muss auch die Verordnung erfüllt werden. Es ist keinem Lüftungsgerätehersteller erlaubt, für diese Anwendung ein Lüftungsgerät in Verkehr zu bringen das nicht den Anforderungen der ERP-Zertifizierung entspricht.

Zu Frage 2: Da im beschriebenen Fall eine bestehende Anlage für den Einsatz in einem Reinraumbereich mit OP-Bereichen umgebaut wird, muss auch die entsprechende Hygieneanforderung an Oberflächen, die mit dem Luftstrom in Berührung kommen, mindestens nach DIN 1946 Teil 4 erfüllt werden.

RLT 01, Tabelle 3 Punkt 03 Gehäuseausführung:
Seitenwände und alle Komponenten, deren Oberflächen im Luftstrom liegen: feuerverzinkt und beschichtet. Boden einschließlich Einschubschienen sowie alle Flachen im Bodenbereich, die mit Kondensat in Berührung kommen: Edelstahl (mind.1.4301) oder Aluminium (mind. AlMg, Kap. 3).
Tabelle 22 Punkt 01 Ventilatorausführung:
Oberflächenbeschaffenheit:
– Ventilatorlaufrad: generell korrosionsgeschützt
– Ventilatorgehäuse: Stahlblech feuerverzinkt und beschichtet (Kap. 3)
– Ventilator-Motor-Grundrahmen: Stahlblech feuerverzinkt und beschichtet (Kap. 3)
– Einbauschienen: Stahlblech feuerverzinkt und beschichtet (Kap. 3).
(Quelle: www.rlt-geraete.de )

Dieser komplexe Umbau ist bei den meisten Bestandsgeräten nicht vor Ort durchzuführen. Dadurch muss ein neues Gerät mit ERP-Zertifizierung eingebaut werden.

Dipl.-Ing.(FH) Alexander Gross, Planung und Kalkulation Kälte / MSR-Technik, Nova Apparate GmbH, Donaueschingen

Artikelnummer: cci43512

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