Skala A bis G statt A+++: Neue Energielabel kommen ab 2020

Im aktuellen Monatsbericht September 2017 informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über anstehenden Änderungen bei den Produkte- und Geräte-Energieeffizienzlabeln. Undi diese betreffen auch LüKK-Produkte.

Ab 2020 werden die Kennzeichnungen A+++, A++ und A+ verschwinden und die Effizienzskala nur noch die Klassen A bis G umfassen. (Abb. EU-Kommission). Das Energielabel mit der Farbskala von grün (sehr effizient) bis rot (sehr ineffizient) gibt seit 20 Jahren Orientierung bei der Bewertung der Energieeffizienz von mittlerweile über 16 Produkten — von klassischen Haushaltsgeräten über Fernseher bis hin zu Heizkesseln, Wärmepumpen und Raumklimageräten. Mit dem Inkrafttreten der EU-Energielabel-Verordnung am 1. August 2017 werden die komplizierten A+++-Klassen nun abgeschafft und das Label für die jeweiligen Produktgruppen schrittweise vom A+++-Label auf das neue A- bis G-Label umgestellt. Das heißt: Die Buchstaben A bis G decken künftig alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab. Als Erstes werden die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Beleuchtung überarbeitet. Diese neuen Energielabel werden ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die anderen Produktgruppen mit Energielabel werden später ebenfalls schrittweise umgestellt.
Ab 2019 wird es auf europäischer Ebene eine Datenbank mit Informationen zum Energielabel und zum Energieverbrauch der Produkte geben. Diese Datenbank soll den Verbrauchern den Vergleich zwischen den Produkten ermöglichen und es den Marktüberwachungsbehörden erleichtern, die Einhaltung der Labelanforderungen durch Hersteller und Händler zu überprüfen.
Laut BMWi führt das Inkrafttreten der EU-Energielabel-Verordnung für Hersteller und Händler auch unmittelbar zu Änderungen. So muss zum Beispiel in der Werbung stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hingewiesen und jeweils das gesamte verfügbare Spektrum der Effizienzklassen angegeben werden, sodass für den Verbraucher nachvollziehbar ist, welche die jeweils beste und welche die jeweils schlechteste verfügbare Effizienzklasse ist.

Anmerkung der Redaktion
Die Energielabel für die betreffenden Produkte und Geräte basieren meist auf Ökodesign-Verordnungen, die entsprechende Vorgaben an die Mindesteffizienz und an die besseren Effizienzklassen definieren. Alle Geräte für Endgebraucher, die zum Beispiel in Kaufhäusern, Bau- und Elektromärkten angeboten werden, müssen mit einem Effizienzlabel ausgestattet werden. Für Produkte und Geräte, die insbesondere für gewerbliche oder sonstige Einsätze bestimmt sind und für die es ebenfalls Ökodesign-Verordnungen gibt (zum Beispiel RLT-Geräte, Motoren, große Pumpen, gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte), werden „nur“ Mindesteffizienzwerte festgelegt und keine Effizienzklassen A bis G.

Artikelnummer: cci55151

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